Merkblatt E 01

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    Leitfaden Wertstoffmanagement Entlackung
  • Merkblatt  mit 20 Seiten
  •  Vorschau

12,00 €

In Entlackungsbetrieben werden Lackierhilfswerkzeuge (z. B. Gehänge, Traversen, Gitter-roste), fehllackierte Bauteile und gebrauchte Bauteile und Gegenstände entlackt. Die entlackten Teile werden im Materialkreislauf einer erneuten Verwendung wieder zugeführt. Hierzu stellen Entlackungsbetriebe ihre Dienstleistung einer breit gefächerten Kundschaft aus verschiedensten Branchen wie Beschichtungsbetrieben, Maschinenbau, Automobilindustrie, Baugewerbe, Medizintechnik bis hin zu Privatpersonen zur Verfügung. Es werden – je nach Anforderung – Teile aus unterschiedlichsten Materialien wie Stahl, Aluminium und anderen Metallen sowie Holz und bedingt Kunststoff in unterschiedlichster Geometrie, Größe und Stückzahl entlackt.

Die Entlackung erfolgt je nach Kundenvorgabe und Material der Teile in chemischen, thermischen oder mechanischen Prozessen in nacheinander geschalteten Prozessschritten. Zunächst wird das Werkstück entlackt, anschließend nachgereinigt und danach ggf. konserviert.

Bei der Entlackung und den nachgeschalteten Prozessen fallen zwangsläufig Abfälle an. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Wertstoffen, die einer Weiterverwendung zugeführt werden können, und Abfallstoffen, deren Anteil zu minimieren ist und die über fachkompetente Unternehmen zu entsorgen sind.

Die Entlackung erfolgt nach den Qualitätsbestimmungen des Qualitätszeichens QUALISTRIP. QUALISTRIP steht für die Internationale Qualitätsgemeinschaft für die industrielle Entlackung von Metallen und Kunststoffen e. V.

Der VOA möchte mit seinem Wertstoffmanagementkonzept dazu beitragen, dass Produktionsstoffe aus den Entlackungsbetrieben einer sinnvollen technischen Weiterverwendung zugeführt werden und entstandene Abfallstoffe umweltgerecht entsorgt werden, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Dieser Leitfaden soll den Mitgliedsunternehmen helfen, die hierzu notwendigen Schritte auf der Basis der europäischen und deutschen gesetzlichen Regelungen durchzuführen.

Das beinhaltet:

  • Die Prüfung von Stoffen auf mögliche Verwertbarkeit
  • Die Evaluation neuer Anwender und Abnehmer
  • Die Fragen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfallstoffen
  • Logistische Aspekte
  • Behördenkontakte
  • Regelmäßige Updates des Konzepts.