Mitgliederinformation 9/2025
(29.10.2025)
Inhalt
1. VOA-Umfrage bis 05.11.2025: Lage der Oberflächenveredelungsbranche
2. Ergebnisse der VOA-Umfrage „Entsorgung von Abfallprodukten bzw. Einleitung in das Abwasser“
3. vbw-Webinar „EU-Entgelttransparenzrichtlinie – Neue Anforderungen an Arbeitgeber" am 21.11.2025
4. EU-Maschinenverordnung: Das erwartet Beschichter am Januar 2027
5. Aktueller Stand Tariftreuegesetz der Bundesregierung
6. Lieferkettengesetz: Entlastende Hinweise des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
7. Neues vbw-Unternehmermagazin
1. VOA-Umfrage bis 05.11.2025: Lage der Oberflächenveredelungsbranche
Seit dem Jahr 2020 führt der VOA regelmäßig zum Jahreswechsel die Umfrage zur Lage der Oberflächenveredelungsbranche unter seinen Mitgliedern durch, um ein Bild über die Situation der Mitgliedsunternehmen zu erhalten. Die neuen Ergebnisse stellt der Verband in Relation zu den Ergebnissen der vorangegangen Jahre. Selbstverständlich informieren wir Sie auch dieses Mal wieder zeitnah per E-Mail über die Ergebnisse der Umfrage.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme bis Mittwoch, 05.11.2025.

2. Ergebnisse der VOA-Umfrage „Entsorgung von Abfallprodukten bzw. Einleitung in das Abwasser“
Vom 13. bis 24.10 2025 führte der VOA eine Umfrage unter seinen ordentlichen Mitglieder zu oben genanntem Thema durch. Dies mit dem Ziel, für die ordentlichen Mitglieder einen Leitfaden zu erstellen, den diese ihrem kommunalen Entsorger zukommen lassen können, um Argumente für die Entsorgung der Abfallprodukte bzw. die Einleitung in das Abwasser zu finden.
Nächste Schritte? Vorstand? Ergänzen
Gerne informieren wir Sie heute in einem ersten Schritt über die Ergebnisse der Umfrage.

3. vbw-Webinar „EU-Entgelttransparenzrichtlinie – neue Anforderungen an Arbeitgeber“ am 21.11.2025
Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU (2023/970), mit der der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen (Gender Pay Gap) durch mehr Transparenz entgegengewirkt werden soll, ist bis Juni 2026 in deutsches Recht zu überführen. Eine von der Bundesgleichstellungsministerin eingesetzte Kommission erarbeitete bereits Vorschläge, wie die Richtlinie bürokratiearm und praxistauglich durch eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes umgesetzt werden kann.
Auf Arbeitgeber kommen absehbar erweiterte Auskunftsansprüche der Arbeitnehmer, regelmäßige Berichtspflichten und ein Abhilfeverfahren bei nicht begründbarem Entgeltgefälle zu.
Das kostenfreie Webinar der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Dachverband des VOA, am 21.11.2025 von 10:00 bis 12:00 Uhr klärt über den aktuellen Verfahrensstand bei der Reform des Entgelttransparenzgesetzes auf und gibt Anhaltspunkte dafür, wie sich Unternehmen auf die anstehenden Änderungen vorbereiten können.
Bitte senden Sie bei Interesse eine E-Mail an die VOA-Geschäftsstelle (pr@voa.de).
Anmeldungen sind bis 19.11.2025 möglich.

4. EU-Maschinenverordnung: Das erwartet Beschichter ab Januar 2027
Ab dem 20.01 2027 gilt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die die bisherige Maschinenrichtlinie ersetzt und sowohl für Hersteller als auch Betreiber von Lackieranlagen tiefgreifende Änderungen mit sich bringt, etwa im Hinblick auf Cybersicherheit, KI-Regelungen oder auf digitale Dokumentation.
Wichtig zu wissen: Ab dem 20.01.2027 müssen alle Maschinen den neuen Vorgaben entsprechen – Übergangsfristen gibt es nicht. Lackierbetriebe sollten daher frühzeitig Bestandsanalysen, Risikobewertungen und Schulungen starten, um rechtzeitig konform zu sein.
Weiterführende Informationen finden Unternehmen über die Industrie- und Handelskammer (IHK).

5 Aktueller Stand Tariftreuegesetz der Bundesregierung
Öffentliche Aufträge des Bundes über 50.000 Euro sollen künftig nur noch an Unternehmen mit Tarifbindung vergeben werden. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (21/1941) vor. Ziel ist es, Lohndumping zu verhindern und faire Arbeitsbedingungen zu fördern.
Von dem Regelungsvorhaben wären ebenso kleine und mittlere Unternehmen betroffen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge und Konzessionen bewerben oder im Kontext öffentlicher Aufträge als Nachunternehmer oder Verleiher tätig werden. Insbesondere werden Nachunternehmer ohne eine bestimmte Auftragshöhenschwelle auch zur Tariftreue verpflichtet. Dabei haftet der Hauptauftragnehmer sogar dafür, sofern der Nachunternehmer nicht zertifiziert ist. Außerdem sind stichprobenartige Kontrollen sowohl beim Auftragnehmer als auch bei dem/den Nachunternehmen möglich.
Wirtschaftsverbände sehen das Gesetz kritisch, da es neue Bürokratie schafft und gerade kleinere Betriebe von öffentlichen Ausschreibungen ausschließt.
Der VOA hält Sie auf dem Laufenden.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts über das Lieferkettensorgfaltspflichtenänderungsgesetz (siehe Mitgliederinformation 8/2025 vom xx.xx.2025), veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun Hinweise zu den konkreten Vereinfachungen. Diese basieren auf einer Weisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), wonach das BAFA bei der Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) „zurückhaltend und unternehmensfreundlich" agieren soll.
Nach dem veröffentlichten Hinweis wird das BAFA ab sofort:
- die Prüfung von Unternehmensberichten gem. §§ 12 und 13 LkSG einstellen;
- über den bereits bestehenden dialogbasierten Prüfansatz hinaus weitere Kommunikationsmaßnahmen einleiten, z. B. die Erarbeitung weiterer Umsetzungshilfen und die Flankierung von Kooperationen zwischen Unternehmen;
- sowohl für laufende als auch künftige Ordnungswidrigkeitsverfahren Bußgelder nur noch bei schweren Vorwürfen im Sinne des Koalitionsvertrags verhängen.

7. Neues vbw-Unterenehmermagazin
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. veröffentlichte vor kurzem die neue Ausgabe ihres Unternehmermagazins. Darin finden Sie unter anderem eine Einschätzung von Manfred Weber, dem Vorsitzender der EVP-Fraktion und der Europäischen Volkspartei, darüber, ob uns Donald Trump bei den Zöllen über den Tisch gezogen hat. Außerdem geht es flexible, familienfreundliche Lösungen für die Ganztagesbetreuung als ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung.

Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle
Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin