QUALICOAT

Nichtmitglieder mit Zulassungen / P-N°

Nichtmitglieder mit Zulassungen für Coating Systems (P-N°)

Der Generallizenzgeber QUALICOAT erteilt international gültige Zulassungen für Pulversysteme (P-Nummern), die von Lackherstellern produziert werden. Zur Erteilung und Verlängerung der Zulassung eines Pulversystems werden eine Vielzahl von Korrosions-, Bewitterungs- und Beschichtungsprüfungen durchgeführt, die in den weltweit gültigen QUALICOAT-Spezifikationen (Specifications) in englischer Sprache beschrieben sind.

Die Prüfung erfolgt durch unabhängige, akkreditierte Prüfinstitute, die von den QUALICOAT Generallizenznehmern beauftragt werden, wie in Deutschland von dem VOA.

Nach erfolgreicher Prüfung und Beurteilung durch den Prüfausschuss des VOA. sowie des Generallizenzgebers, erfolgt die Zulassung des so geprüften Pulversystems. Dokumentiert wird dies durch die Erteilung der entsprechenden Urkunde und durch die Aufnahme in die stets aktuelle, internationale Datenbank bei QUALICOAT.

Nach der ersten Zulassung erfolgen regelmäßige, in den QUALICOAT-Spezifikationen beschriebene Verlängerungsprüfungen.

Das Pulversystem kann nach der ordnungsgemäßen Zulassung vom QUALICOAT-Lizenznehmer im Beschichtungsbetrieb eingesetzt werden. Bei einer Produktion nach dem international gültigen Qualitätszeichen QUALICOAT dürfen nur nach den QUALICOAT-Spezifikationen zugelassene Pulversysteme verwendet werden.

 

 

Firmen
Ganzlin Beschichtungspulver GmbH

Grüner Weg 1
19395 Ganzlin
Deutschland

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