Mitgliederinformation 1/2022

Mitgliederinformation 1/2022

(28.02.2022)


Inhalt

1. Kurzübersicht der EU-Sanktionen gegen Russland vom 26.02.2022

2. TASK Force der vbw zur kritischen Lage im Russland-Ukraine-Konflikt

3. Dringende Erinnerung: Digitaler VOA-Workshop "Sektorliste/BECV – Datenerhebung" am Freitag, 04.03.2022

Balken

1. Kurzübersicht der EU-Sanktionen gegen Russland vom 26.02.2022

Im Zusammenhang mit der Anerkennung der Unabhängigkeit der ukrainischen Gebiete Donezk und Luhansk seitens der Russischen Föderation und dem bewaffneten russischen Angriff auf die Ukraine hat der Rat der EU am 23. und in der Nacht zum 26. Februar 2022 ein umfangreiches Sanktionspaket beschlossen. Anbei erhalten Sie die beschlossenen Sanktionen als Kurzfassung. Danke an unseren Dachverband vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.), der uns mit aktuellen Informationen versorgt, die wir an unsere Mitgliedsunternehmen weitergeben, auf unserer Homepage im Mitgliederbereich aktuell einstellen und über die wir auf unseren Social Media-Kanälen schnell informieren.

Kurzübersicht EU-Sanktionen ...

EU


2. TASK Force der vbw zur kritischen Lage im Russland-Ukraine-Konflikt

Unsere Mitgliedsunternehmen können sich bei wirtschaftlichen Problemlagen infolge des Russland-Ukraine-Konflikts an unsere VOA-Geschäftsstelle (info@voa.de) oder an Dr. Alexa A. Becker persönlich unter 089/55178670 bzw. 0162/4109030 wenden. Wir thematisieren die Herausforderungen der VOA-Mitgliedsunternehmen infolge des Konflikts in der von der vbw in unserem Hause eingerichteten Task-Force. Ziel ist es, die konkreten Problemlagen der Wirtschaft in die politische Meinungsbildung und den Entscheidungsprozess einzubringen.

TASK Force


3. Dringende Erinnerung: Digitaler VOA-Workshop "Sektorliste/BECV – Datenerhebung" am Freitag, 04.03.2022

Wir erinnern die Unternehmen in den Teilsektoren Eloxieren und Beschichten (PRODCOM-Liste 25-61.12.30 und 25.61.22.50) daran, sich unbedingt an dem Workshop am 4. März von 09:30 bis 11:30 Uhr zu beteiligen. Ziel ist es, einen nachträglichen Antrag für die beiden Teilsektoren zu stellen, um auf die BECV-Liste zu kommen und damit beihilfefähig zu sein. Alle Unternehmen sind gefragt! Es ist von elementarer Wichtigkeit, dass alle Unternehmen der beiden Teilsektoren Daten liefern und sich beteiligen! Nur so sind die Hürden zu nehmen.

Hier geht es zur Anmeldung ...

Anmeldetool


Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin