Lizenznehmerinformation QUALANOD 1/2025

Lizenznehmerinformation 1/2025

(23.01.2025)


Inhalt

1. Aktualisierte QUALANOD-Spezifikationen, gültig ab 01.01.2025

2. In Arbeit: Deutsche Übersetzung der QUALANOD-Spezifikationen

3. Für Lizenznehmer: Corrective Action Plan – Information und Vorlage

4. Für Chemiehersteller: Geänderte Lizenzbezeichnungen

Balken

1. Aktualisierte QUALANOD-Spezifikationen, gültig ab 01.01.2025

Der Generallizenzgeber QUALANOD stellt den Lizenz- und Zulassungsnehmern die aktualisierten Spezifikationen des weltweit gültigen Qualitätszeichens sowie die aktuell gültigen General Regulations zur Verfügung. Alle aktuellen Dokumente finden Sie immer auf der VOA-Homepage unter dem Qualitätszeichen QUALANOD.

Der VOA fasst die wesentlichen Neuerungen der Spezifikationen für Sie zusammen.

Wenden Sie sich bei Fragen zu den aktualisierten QUALANOD-Spezifikationen gerne an die VOA-Geschäftsstelle.

Spezifikationen


2. In Arbeit: Deutsche Übersetzung der QUALANOD-Spezifikationen

Derzeit arbeitet der VOA an der deutschen Übersetzung der aktuellen englischen Originalfassung der QUALANOD-Spezifikationen (Ausgabe vom 01.01.2025). Nach Fertigstellung senden wir Ihnen diese selbstverständlich via Lizenznehmerinformation zu.

VOA-Mitglieder, die gerne in der Übersetzungsgruppe mitarbeiten möchten, melden sich bitte in der VOA-Geschäftsstelle, am besten per E-Mail an info@voa.de. Wir freuen uns auf Sie.

Bitte beachten Sie, dass die QUALANOD Specifications in der englischen Originalfassung rechtlich verbindlich sind.

Übersetzung


3. Für Lizenznehmer: Corrective Action Plan – Information und Vorlage

Bisher sahen die QUALANOD-Spezifikationen vor, dass „issues“ – zu Deutsch „Nebenabweichungen“ – nach Beanstandung während einer Inspektion bis spätestens zur nächsten Prüfung zu beheben sind. 

Nun hat der Generallizenzgeber QUALANOD seine Spezifikationen dahingehend aktualisiert, dass Nebenabweichungen ab dem 01.01.2025 von Seiten des Lizenznehmers innerhalb von zwei Wochen ab Beanstandung zu dokumentieren sind. In dem sogenannten „Corrective Action Plan“ ist festzuhalten, um welche Nebenabweichung es sich handelt, welche kurz- und langfristigen Maßnahmen zur Behebung bzw. zur Vermeidung getroffen werden und wer dafür im Unternehmen verantwortlich ist. 

Der VOA stellt eine Vorlage für den Corrective Action Plan zur Verfügung, den Lizenznehmer hier herunterladen können. Natürlich können Sie die Vorlage auch per E-Mail an info@voa.de in der Geschäftsstelle anfordern.

Eloxieren


4. Für Chemiehersteller: Geänderte Lizenzbezeichnungen

Bitte beachten Sie, dass der Generallizenzgeber QUALANOD die Bezeichnungen der QUALANOD-Systeme (new labelling of approvals) während des Zulassungsprozesses und nach Erhalt der verschiedenen Zulassungen für 2025 folgendermaßen optimiert hat:

1. Der Buchstabe am Anfang gibt den Status der Genehmigung an, wobei P für eine vorläufige (provisional) Genehmigung und F für eine vollständige (finale) Genehmigung steht.

  • (P) Eine vorläufige Zulassung erhält Ihr System nach positiver Beurteilung der Proben aus der 1-jährigen Freibewitterung in Genua und Hoek van Holland. 
  • (F) Die finale Zulassung erhält Ihr System nach positiver Beurteilung der Proben aus der 3-jährigen Freibewitterung in Genua und Hoek van Holland. 

2. Der darauffolgende Buchstabe zeigt an, ob es sich um ein Verdichtungsverfahren (S = sealing) oder einen Badzusatz (A = anodizing additiv) handelt. 

3. Es folgt die Nummer, die bereits zu Beginn des Antrags vergeben wurde.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die VOA-Geschäftsstelle, am besten per E-Mail an info@voa.de.

Chemiehersteller


Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin