Lizenznehmerinformation QUALICOAT 1/2025

Lizenznehmerinformation 1/2025

(24.01.2025)


Inhalt

1. QUALICOAT-Spezifikationen: Generallizenzgeber überarbeitet Benennungskonvention

2. Aktualisierte QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe, gültig ab 01.01.2025

3. Umfrage zu der Übersetzung der überarbeiteten QUALICOAT-Spezifikationen ins Deutsche

4. Für Pulver- und Chemiehersteller: Neuer Master Inspection Report

5. Ausblick: Neues QUALICOAT-Logo

Balken

1. QUALICOAT-Spezifikationen: Generallizenzgeber überarbeitet Bennungskonvention

Die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) machte den Generallizenzgeber QUALICOAT darauf aufmerksam, dass die bislang genutzte Bezeichnung QUALICOAT-Spezifikationen [Jahr x], [Version x] nicht mit dem ursprünglichen Namensformat bei der Erstakkreditierung übereinstimmt. 

Um dies zu gewährleisten, spricht der Generallizenzgeber künftig von nummerierten Editionen, beispielsweise für das Jahr 2025 von den „QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe“.

Zu besseren Übersicht erhalten Sie hier einen klaren Überblick über die vorgenommenen Anpassungen und ihre Auswirkungen auf die künftigen Spezifikationen.

Editionen


2. Aktualisierte QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe, gültig ab 01.01.2025

Der Generallizenzgeber QUALICOAT stellt den Lizenz- und Zulassungsnehmern die aktualisierten Spezifikationen des weltweit gültigen Qualitätszeichens zur Verfügung. 

Neu daran: Die benutzerfreundlichere Unterteilung in verschiedenen Bände, die auf die jeweilige Benutzergruppen – Beschichter, Chemie- und Pulverlieferanten – zugeschnitten sind.

Auch für die Unterkategorie QUALIDECO liegen aktualisierte Spezifikationen vor. Änderungen sehen Sie in der kommentierten Version.

Alle aktuellen Dokumente finden Sie nach Mitgliedslogin auf der VOA-Homepage unter dem Qualitätszeichen QUALICOAT.

Wenden Sie sich bei Fragen zu den aktualisierten QUALICOAT-Spezifikationen gerne an die VOA-Geschäftsstelle.

Spezifikationen


3. Umfrage zu der Übersetzung der überarbeiteten QUALICOAT-Spezifikationen ins Deutsche

Als besondere Serviceleistung stellte der VOA seit vielen Jahren seinen Mitgliedern die Übersetzung der QUALICOAT-Spezifikationen ins Deutsche zur Verfügung und arbeitete seitdem zwei Mal pro Jahr – mit Stichtag 01.01. und 01.07. – Änderungen in die deutsche Version ein. Weiterer Benefit: Die Lizenz- und Zulassungsnehmer erhielten zudem seit 2021 eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen in den jeweils gültigen Spezifikationen in deutscher Sprache.

Die umfassende Überarbeitung der QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe, mit der neuen Unterteilung für Beschichter, Chemie- und Pulverlieferanten erfordert eine völlig neue, aufwändige Übersetzung der Spezifikationen ins Deutsche, die zeitliche und finanziellen Ressourcen benötigt.

Der VOA möchte ein Stimmungsbild der Lizenz- und Zulassungsnehmer einholen, ob eine solche Übersetzung gegen die Gebühr von ca. 100,00 Euro pro Unternehmen gewünscht wird. Es gilt der Mehrheitsentscheid. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis Freitag, 31.01.2025, möglich. Hier geht es zur Umfrage ...

Geht die Entscheidung der Lizenz- und Zulassungsnehmer zugunsten einer neuen Übersetzung ins Deutsche aus, ist der Einbau künftiger Änderungen der Spezifikationen in die deutsche Version wieder durch die QUALICOAT-Übersetzungsgruppe geplant. 
Fällt die Entscheidung gegen die Übersetzung ins Deutsche, stellt der VOA die wesentlichen Änderungen in den aktualisierten Spezifikationen in Zukunft gerne als kommentierte Version in englischer Sprache zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die QUALICOAT Specifications in der englischen Originalfassung weiterhin rechtlich verbindlich sind.

Übersetzung


4. Für Pulver- und Chemiehersteller: Neuer Master Inspection Report

Der Generallizenzgeber QUALICOAT überarbeitete den Powder Manufacturer Master Inspection Report (F-MIR-Powd, V06) sowie die Chemical Manufacturer Master Inspection Report (F-SPR-Chem, V02), um der Weiterentwicklung der Spezifikationen aus den letzten Jahren Rechnung zu tragen, die weltweit einheitliche Dokumentation sicherzustellen und bestehende Lücken zu schließen. 

Mit der Anpassung des Prüfberichts lassen sich die Prüfbedingungen transparent und nachvollziehbar dokumentieren und der Prüfprozess international harmonisieren.

Pulver


5. Ausblick: Neues QUALICOAT-Logo

Der Generallizenzgeber QUALICOAT startetet vor einiger Zeit eine Rebranding-Initiative, die auch die Einführung eines neuen Logos beinhaltet; dies mit dem Ziel die Marke zu modernisieren und gleichzeitig das Engagement für Qualität und Innovation im Bereich der Baubeschichtungen besser widerzuspiegeln.

In Kürze stellt der Generallizenzgeber QUALICOAT ein umfassendes Briefing-Paket für das Rebranding zur Verfügung, das detaillierte Einblicke in die Rebranding-Initiative gibt, einschließlich des Zeitplans, der Einführungsdaten und eines Überblicks über das neue Logo und dessen korrekte Nutzung.

Die gewählte Vorgehensweise gewährleistet einen reibungslosen Übergang für alle Generallizenznehmer wie den VOA für Deutschland sowie für Lizenz- und Zulassungsnehmer und gibt ausreichend Zeit, sich auf die Integration des neuen Logos in alle Printmaterialien, z. B. Briefpapier, oder auf Homepages vorzubereiten.

Neues Logo


Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin