Mitgliederinformation 1/2021
(19.01.2021)
Inhalt
1. ChromVI: Beschluss der EU-Kommission
2. Für Lizenznehmer: Bitte bei Nichtprüfbarkeit informieren
3. Der VOA gedenkt verstorbener Mitglieder
4. Die VOA-Geschäftsstelle sagt vielen Dank
1. ChromVI: Beschluss der EU-Kommission
Der Autorisierungsantrag des CTAC-Konsortiums für Chromtrioxid (= ChromVI), der auch den Anwendungsfall der Vorbehandlung von Metallteilen, z. B. vor einer Beschichtung, beinhaltet, wurde von der EU-Kommission bewilligt. Auf Grund des Beschlusses Nr. C(2020) 8797 vom 18.12.2020, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 23.12.2020, ist die Verwendung von ChromVI nun für die Mitglieder des Konsortiums und deren Kunden („Downstream User“) offiziell erlaubt, d. h. der seit September 2017 herrschende schwebende Zustand ist beendet. Siehe Anlage.
Begründung für die Erteilung der Erlaubnis ist, dass der sozio-ökonomische Nutzen der Verwendung dieses Stoffs die Risiken für die menschliche Gesundheit überwiegt und dass (derzeit) keine geeigneten Alternativstoffe zur Verfügung stehen. Diese Erlaubnis endet allerdings für alle darunter erfassten Anwendungsfälle, also auch für die Verwendung von ChromVI bei der Vorbehandlung von Metallen im Architekturbereich, am 21.09.2024.
Damit ist auch ein sehr enger zeitlicher Rahmen für diejenigen gesetzt, die möglicherweise eine Verlängerung der Erlaubnis über dieses Datum hinaus beantragen möchten. Hierzu hatte der VOA bereits bei seinen Mitgliedern angefragt, inwieweit Interesse an der Beantragung einer Verlängerung besteht (siehe Mitgliederinformation 7/2020). Für weitere Informationen können sich interessierte Mitgliedsunternehmen per E-Mail (technik@voa.de) an die VOA-Geschäftsstelle wenden.
Für die Anwender bringt der Beschluss der EU-Kommission auch die Verpflichtung mit sich, die genaue Verwendung von ChromVI bei der ECHA zu melden. Der VOA hat über seinen Ansprechpartner bei ESTAL nachgefragt, ob darüber hinaus nun noch weitere Vorschriften, z. B. bezüglich Arbeits- oder Umweltschutz, durch die Anwender beachtet werden müssen. Sobald uns hierzu weitere Informationen vorliegen, erhalten Sie diese umgehend. Wir empfehlen Ihnen, sich angesichts der neuen Rechtslage mit Ihrem Chemielieferanten in Verbindung zu setzen.

2. Für Lizenznehmer: Bitte bei Nichtprüfbarkeit informieren
Damit wir in Ihrem Sinne die Prüftätigkeit und damit die Erhaltung Ihrer Lizenzen für die internationalen Qualitätszeichen QUALANOD, QUALICOAT und QUALISTRIP weiter planen können, bitten wir Sie als Lizenznehmer dringend, die VOA-Geschäftsstelle rechtzeitig bei Nichtprüfbarkeit zu informieren.
Bitte nutzen Sie unsere Vorlagen:
3. Der VOA gedenkt verstorbener Mitglieder
Wir verabschieden uns von Wolfgang Buchholz (Metalloxyd GmbH und Steinert GmbH), der am 18.12.2020 im Alter von 95 Jahren verstorben ist. Als Gründungsvorsitzender des VOA hat sich Wolfgang Buchholz in einem höchst außergewöhnlichen Maß um den Verband verdient gemacht. Es war ihm über 40 Jahre, die er das Ehrenamt des Vorsitzenden innehatte, immer ein persönliches Anliegen, den VOA weiterzuentwickeln und in den Vordergrund zu stellen. Er hat mit seinem beispiellosen Engagement den VOA geprägt und das Fundament für das gelegt, was der Verband heute ist.
Des Weiteren gedenkt der VOA Winfried Königsdorf (Koenigsdorf Oberflächentechnik GmbH & Co. KG), verstorben am 26.07.2020, und Manfred Krämer (Gründer des Eloxalwerks Ehingen Krämer + Eckert GmbH & Co. KG und des Eloxalwerks Weil der Stadt Krüger Krämer GmbH & Co. KG), verstorben am 15.06.2020.
Unser Mitgefühl gilt den Familien der Verstorbenen.

4. Die VOA-Geschäftsstelle sagt vielen Dank
Wir danken allen Mitgliedern recht herzlich für die Weihnachts- und Neujahrswünsche sowie für die Weihnachtspräsente. Für das neue Jahr wünschen wir allen Mitgliedsunternehmen und ihren Mitarbeiten alles Gute, Gesundheit und Glück!

Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle
Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin