Lizenznehmerinformation QUALICOAT 5/2021

Lizenznehmerinformation 5/2021

(21.12.2021)


Inhalt

1. Aktualisierte Version der QUALICOAT-Spezifikationen, gültig ab 01.01.2022

2. Meldung zur Nichtprüfbarkeit

3. Mitarbeit in den technischen Gremien des VOA

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1. Aktualisierte Version der QUALICOAT-Spezifikationen, gültig ab 01.01.2022

Auf Vorschlag der Working Group „Specifications“ beim Generallizenzgeber QUALICOAT treten Update Sheets (US) nur noch zweimal im Jahr – zum 01.01. und zum 01.07. – in Kraft, um mehr Übersichtlichkeit für die Lizenznehmer zu erreichen.

Über die ab 01.07.2021 gültige Version 02 der QUALICOAT-Spezifikationen, die die Update Sheets US01 bis US04 enthielten, berichtete der VOA in seiner QUALICOAT-Lizenznehmerinformation 2/2021 vom 14.07.2021.

Die QUALICOAT-Spezifikationen, Version 01, gültig ab 01.01.2022, greifen nun auch die im zweiten Halbjahr 2021 erschienenen Update Sheets US05 bis US12 auf.

Hier geht es zu den Erläuterungen der US05 bis US12 ...

Die QUALICOAT-Spezifikationen 2022 mit den eingearbeiteten US sind in Kürze über die VOA-Homepage abrufbar, sobald der Geschäftsstelle die aktualisierte Version vorliegt. Zur kommentierten Fassung der QUALICOAT-Spezifikationen 2022 geht es hier ...

Die Übersetzungsgruppe QUALICOAT arbeitet bereits an der deutschen Übersetzung der aktualisierten Spezifikationen.

QUALICOAT


2. Meldung zur Nichtprüfbarkeit

Wir bitten alle Lizenznehmer uns rechtzeitig zu informieren, wenn ihr Unternehmen nicht prüfbar ist. So kann der VOA das Prüfwesen zur Erhaltung Ihrer QUALICOAT-Lizenz vorausschauend planen und unnötige Kosten für Ihr Unternehmen vermeiden.

Für das Jahr 2022 gilt weiterhin auf Grund der pandemischen Lage folgende in Ihrem Sinne geänderte Regelung:

Betriebe haben kurzfristig, das heißt mit mindestens fünf Arbeitstagen Vorlauf (anstelle von mindestens 14 Tagen), die Möglichkeit, ihre Prüfunfähigkeit zu erklären. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag. Gerne stellen wir Ihnen ein entsprechendes Meldeblatt zur Verfügung. Dieses ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Nichtprüfbarkeit im Unternehmen – letztlich spätestens so, dass die Geschäftsstelle die Prüfinstitute fristgemäß informieren kann –  an die VOA-Geschäftsstelle (info@voa.de) zu mailen. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Kosten für einen erfolglosen Inspektionsversuch vom Lizenznehmer zu tragen sind.

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3. Mitarbeit in den technische Gremien des VOA

Der VOA freut sich auf Ihre Mitarbeit in den Gremien: Engagierte Experten aus der Praxis sind in der Übersetzungsgruppe der QUALICOAT-Spezifikationen oder dem QUALICOAT-Prüfausschuss bzw. einem anderen Gremium immer herzlich willkommen! Die VOA-Geschäftsstelle freut sich darauf, von Ihnen zu hören; am besten per E-Mail an info@voa.de.

Prüfausschuss


Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin