Telefon: +49 89 55 17 86 70
Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Der VOA-Antrag auf nachträgliche Anerkennung der Beihilfeberechtigung nach der besonderen Ausgleichsregelung im Rahmen der BECV (BEHG-Carbon-LeakageVerordnung) konnte für die Teilsektoren 25.61.12.30 "Plastizieren von Metallen einschließlich Pulverbeschichtung" sowie 25.61.22.50 "Anodische Oxidation von Metallen" erfolgreich abgeschlossen werden. Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission liegt seit dem 28.05.2026 vor (Aktenzeichen: SA.122480 (2026/N)).
Damit ist für die VOA-Mitgliedsunternehmen nun der Weg frei, die BECV-Beihilfe rückwirkend zu beantragen. Dies gilt für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025.
Bitte beachten Sie: Die Antragsfrist für die nachträglich anerkannten Sektoren beginnt mit der Veröffentlichung der beihilferechtlichen Genehmigung im elektronischen Bundesanzeiger und endet drei Monate später. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Frist voraussichtlich im September 2026 ausläuft.
Als zuständige Behörde bietet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) am Freitag, 12.06.2026, von 9:30 Uhr bis ca. 13:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Carbon-Leakage-Kompensation im rückwirkenden Antragsverfahren an. Die Teilnahme ist für interessierte Unternehmen kostenfrei möglich, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bei Fragen steht Ihnen die VOA-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.