Lizenznehmerinformation 4/2024
(27.06.2024)
Inhalt
1. Aktualisierte QUALICOAT-Spezifikationen, gültig ab 01.07.2024
2. Zukunftsprojekt QUALICOAT 3.0
3. Für Pulverlackhersteller: Aktualisierte Vorschriften, gültig ab 01.07.2024
3.1. Bewertung von Inspektionen bei Pulverlackherstellern P-EVA-PM
3.2. Prüfung und Zulassung von Beschichtungsmaterialien (P-TAC)
1. Aktualisierte QUALICOAT-Spezifikationen, gültig ab 01.07.2024
Der Generallizenzgeber QUALICOAT integriert zum 01.07.2024 folgende Update Sheets (US) in die QUALICOAT-Spezifikationen:
- US01: Freibewitterung in Genua
- US02: Referenztemperatur Leitwertmessung
- US03: Diverse Änderungen
Erläuterungen zu den Update Sheets fasst der VOA hier für Sie zusammen.
Die neue Fassung der QUALICOAT-Spezifikationen, gültig ab 01.07.2024, in englischer Sprache steht auf www.voa.de zur Verfügung, sobald der VOA diese durch den Generallizenzgeber QUALICOAT erhalten hat.
Die Übersetzungsgruppe arbeitet derzeit an der deutschen Version der QUALICOAT-Spezifikationen, die Ihnen der VOA nach Fertigstellung zur Verfügung stellt.
Interessierte, die gerne in der Übersetzungsgruppe mitwirken möchten, melden sich bitte in der VOA-Geschäftsstelle via E-Mail an info@voa.de.

2. Zukunftsprojekt QUALICOAT 3.0
Mit QUALICOAT 3.0 geht der Generallizenzgeber QUALICOAT einen mutigen Schritt und formuliert als erste Qualitätsorganisation detaillierte Vorgaben für die Beschaffenheit des Aluminiumsubstrats selbst, um der Forderung nachzukommen, das herausragende Recyclingpotential von Aluminium weiter zu erschließen.
Aktuell bietet der Generallizenzgeber die Zertifizierung nach QUALICOAT 3.0 individuell für Bauvorhaben an. Dabei prüft das von QUALICOAT autorisierte, unabhängige Institut die Qualität des Aluminiums und der Beschichtung. Das Ergebnis: nachhaltige Bauvorhaben und wertvolle Gesamtprojekte weltweit.
Für die Beantragung der Zertifizierung von Aluminiummaterial nach QUALICOAT 3.0 liegt nun das Antragsformular und die Vorlage für den Prüfbericht in englischer Sprache vor.
Weitere Auskünfte erteilt die VOA-Geschäftsstelle. Kommen Sie gerne auf uns zu, am Besten per E-Mail unter info@voa.de.

3. Für Pulverlackhersteller: Aktualisierte Vorschriften, gültig ab 01.07.2024
3.1 Bewertung von Inspektionen – P-EVA-PM
Der Generallizenzgeber QUALICOAT überarbeitete das „Procedure for the evaluating inspections of powder manufacturing plants“, kurz P-EVA-PM, das nun in der Version V03 vorliegt. Insbesondere darf der Pulverlackhersteller keine abgelaufenen RAL-Farbvorlagen verwenden, deren Zustand er nicht anhand von Farbmessungen als "i. O." nachgewiesen hat. Dies hat durch Vergleich der aktuellen Messwerte mit ursprünglich im Originalzustand ermittelten Messwerten zu erfolgen.
3.2 Prüfung und Zulassung von Beschichtungsmaterialien – P-TAC
Ebenso erhielt das „Procedure for testing and approving coating materials“, kurz P-TAC, eine Aktualisierung auf die Version V04. Die wichtigste Neuerung: Im Zuge seiner ersten Materialzulassung bei der Zertifizierung nach QUALICOAT gilt es für den Pulverlackhersteller, auch eine Überprüfung seiner Produktionsstätte erfolgreich zu durchlaufen.

Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle
Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin