Lizenznehmerinformation QUALICOAT 2/2025

Lizenznehmerinformation 2/2025

(26.03.2025)


Inhalt

1. Korrektur der QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe

   a) Für Beschichter: Richtigstellung in Vol.1, Appendix C - Specification für off-site anodisers

   b) Für Chemiehersteller: Berichtigung in Vol.2 - Specifications for Chemical Pretreatment Manufacturers 

2. Übersetzung der aktualisierten QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe, ins Deutsche

3. Für Pulverhersteller: Änderung für die Einreichung der Pulver bei Verlängerungsprüfungen

4. Aktuelle Besetzung in den internationalen Gremien des Generallizenzgebers QUALICOAT

5. Jetzt vormerken: VOA-Veranstaltungshighlights 2025

Balken

1. Korrektur der QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe

a) Für Beschichter: Richtigstellung in Vol.1 Appendix C - Specifications for off-site anodisers

Bitte beachten Sie folgende Korrektur in Kapitel 1, Punkt - Nachbehandlung und Spülung nach anodischer Vorbehandlung:

„Die Leitfähigkeit des Abtropfwassers der letzten Spülung vor der Beschichtung darf bei der Messung an offenen Abschnitten höchstens 30 μS/cm bei 25 °C betragen. Die letzte Spülung vor der Beschichtung muss entweder in der Eloxal- oder in der Beschichtungsanlage erfolgen.  Die Leitfähigkeit des Abtropfwassers ist vorzugsweise an offenen Abschnitten zu messen. Sie kann u.U. aber auch an Hohlkammerprofilen gemessen werden.

Falls es nicht möglich ist, die Leitfähigkeit des Abtropfwassers für eine Tauchanlage zu messen, muss die Leitfähigkeit des Schlussspülwassers im Prozessbehälter eine maximale Leitfähigkeit von weniger als 15 µS/cm bei 25 °C vor Beginn des Tauchens besitzen.“

In dem mit der Lizenznehmerinformation 1/2025 vom 24.01.2025 verschickten Anhang C war hier fälschlicherweise von „höchstens 30 μS/cm bei 20 °C“ im ersten und „weniger als 15 µS/cm bei 20 °C“ im zweiten Absatz die Rede.
 

b) Für Chemiehersteller: Berichtigung in Vol.2 - Specifications for Chemical Pretreatment Manufacturers

Auch in den für Chemiehersteller relevanten Teil der QUALICOAT-Spezifikationen schlich sich bedauerlicherweise ein Fehler ein. 

In Kapitel 3, Punkt 2.a) Mindestausstattung der Hauptproduktionsstätte und/oder des technischen Servicezentrums kamen beim letzten Aufzählungspunkt „Gerät zur Durchführung der folgenden Korrosionstests“ zwei Referenzzeichen für die Fußnote abhanden.

Nach Rücksprache mit dem Generallizenzgeber QUALICOAT gilt weiterhin, dass die folgenden drei Prüfungen an ein Labor, das von QUALICOAT zugelassen oder für diese Prüfungen nach ISO 17025 akkreditiert ist, zur Durchführung in Auftrag gegeben werden können:

  • Kondenswasserkonstantklimatest
  • Beanspruchung im Kondenswasser-Wechselklima mit schwefel-dioxidhaltiger Atmosphäre
  • Filiformkorrosionsprüfung


Hinweis: Die korrigierten Spezifikationen sendet Ihnen die VOA-Geschäftsstelle nach Erhalt durch den Generallizenzgeber zu.

Chemiehersteller


2. Übersetzung der aktualisierten QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe, ins Deutsche

In seiner Lizenznehmerinformation 1/2025 vom 24.01.2025 informierte der VOA über die umfangreichen Änderungen der QUALICOAT-Spezifikationen, 25. Ausgabe, mit der neuen Unterteilung für Beschichter, Chemie- und Pulverlieferanten, die die völlig neue, aufwändige Übersetzung der Spezifikationen ins Deutsche erforderlich macht. 

Da eine Übersetzung durch Künstliche Intelligenz ohne fachliche Evaluation keine technisch fehlerfreie Version liefert, die dem Anspruch des VOA und der Lizenz- und Zulassungsnehmer genügt, holte der VOA die Entscheidung der Lizenz- und Zulassungsnehmer darüber ein, ob eine professionelle Übersetzung gegen die Gebühr von ca. 100,00 Euro pro Unternehmen gewünscht wird. Das Ergebnis: 87 Prozent der Lizenz- und Zulassungsnehmer sprachen sich für die professionelle Übersetzung aus, 13 Prozent dagegen. 

Auf Grund dieses Mehrheitsentscheid freuen wir uns, Ihnen heute als erster deutschsprachiger Generallizenznehmer die deutsche Übersetzung der QUALICOAT-Spezifikationen zur Verfügung zu stellen, die nur den Lizenz- und Zulassungsnehmern des VOA vorbehalten ist:

In der deutsche Übersetzung berücksichtigte der VOA  bereits die beiden Korrekturen aus Punkt 1 dieser Lizenznehmerinformation.

Künftige, weniger aufwändige Änderungen in der deutschen Fassung erfolgen hoffentlich wie gewohnt durch die QUALICOAT-Übersetzungsgruppe. VOA-Mitglieder, die sich gerne in der Übersetzungsgruppe engagieren möchten, melden sich bitte per E-Mail an info@voa.de. Wir freuen uns sehr, wenn wir diese besondere Serviceleistung mit Ihrer Unterstützung weiterhin anbieten können.

Bitte beachten Sie, dass die englische Original-Fassung der jeweils gültigen QUALICOAT-Spezifikationen die rechtlich verbindliche ist.

Spezifikationen


3. Für Pulverhersteller: Änderung für die Einreichung der Pulver bei Verlängerungsprüfungen

Für die Zukunft gilt, dass die einzureichenden Farben für die Verlängerungsprüfungen zwei Jahre vorher bekannt gegeben werden. Damit kommt es zu folgendem Ablauf:

Legende: xx = aktuelles Jahr; yy = Folgejahr; zz = übernächstes Jahr

  • Verlängerungsprüfung im Jahr yy
  • Einsendung der Proben zwischen September xx und Februar yy
  • Abschluss der Prüfung durch das Prüfinstitut bis Ende Oktober yy
  • Beurteilung der Prüfberichte durch QUALICOAT bis Ende des Jahres yy
  • Auslagerung in Florida im Jahr zz

Neu: Bei verspäteter Einreichung der Pulver werden ein bzw. zwei (wenn mit Metallic) von zwei bzw. drei Verlängerungsfarben ausgesetzt, bis die Labortests abgeschlossen sind.

Der Generallizenzgeber plant für die Umsetzung der neuen Regelung eine Karenzzeit.

Die Farbauswahl für die Verlängerungsprüfung 2026 geht den Pulverherstellern in einer separaten E-Mail zeitnah zu.

Pulverhersteller


4. Aktuelle Besetzung in den internationalen Gremien des Generallizenzgebers QUALICOAT

Der VOA freut sich, zwei Neubesetzungen in den internationalen Gremien des Generallizenzgebers bekannt zu geben. Dominique Berger (Akzo Nobel Powder Coatings GmbH) und Ralf Heitzelmann (ALBEA Oberflächenbearbeitung GmbH) vertreten den VOA künftig im Executive Committee bzw. Technical Committee QUALICOAT. Da der VOA in beiden Gremien jeweils zwei Sitze hat unterstützen sie damit Dr. Alexa A. Becker und Dr. Nils Bongartz, die sich bereits aktiv für den VOA einbringen.         

Der VOA lädt Mitgliedsunternehmen herzlich dazu ein, sich in der VOA-Geschäftsstelle zu melden, wenn Interesse an der Mitarbeit in den internationalen Gremien, den VOA-Gremien oder den VOA-Projektgruppen besteht. Eine E-Mail an info@voa.de genügt.

Gremien


5. Jetzt vormerken: VOA-Veranstaltungshighlights

Bitte tragen Sie sich die besonderen Veranstaltungen des VOA im Jahr 2025 in Ihren Kalender ein:

  • 25. bis 27.06.2025: Mitgliederversammlung, inklusive Sitzung des Technischen Kreises, in  Bad Neuenahr-Ahrweiler
  • 17. und 18.09.2025: Labor-Workshop für Eloxierer in Schwäbisch Gmünd
  • 01. bis 03.10.2025: ESTAL-Kongress in Thessaloniki
  • 11.11.2025: Beschichtungs- und QUALICOAT-Seminar in Darmstadt
  • 12. bis 13.11.2025: Eloxal-Seminar in Darmstadt

Wir freuen uns auf Sie!

MGV


Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin