Mitgliederinformation 3/2021

Mitgliederinformation 3/2021

(09.02.2021)


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Update zur Verwendung von Chromtrioxid: Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender

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Update zur Verwendung von Chromtrioxid: Verpflichtungen für nachgeschaltete Anwender

Wie bereits am 19. Januar in der Mitgliederinformation 1/2021 von uns mitgeteilt, hat die Europäische Kommission am 18. Dezember 2020 über den Antrag des CTACSub-Konsortiums zur Zulassung von Chromtrioxid (= ChromVI) entschieden. Demnach ist den Mitgliedern des Konsortiums und deren Kunden die Verwendung von Chromtrioxid für die Oberflächenvorbehandlung (z. B. Chromatieren) bis zum 21. September 2024 erlaubt.

Damit ist der seit September 2017 herrschende „schwebende Zustand“ beendet. Das bedeutet jedoch, dass auf die Beschichtungsunternehmen als „nachgeschaltete Anwender“ (sog. „downstream user“) nun zusätzliche Verpflichtungen zukommen:

 

  • Anzeigepflicht bis 22. März 2021
    Alle nachgeschalteten Anwender, z. B. Beschichtungsunternehmen, sind nun verpflichtet, ihre aktuelle Verwendung von Chromtrioxid bei der ECHA bis zum 22. März 2021 anzuzeigen. Die Anmeldung erfolgt über das REACH-IT-Portal. Das CTACSub-Konsortium hat dafür eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit einem Erklärvideo und allen nötigen Informationen zur Verfügung gestellt, die der ECHA zusätzlich mitzuteilen sind. Dieses Video sowie eine Zusammenfassung und weiterführende Erläuterungen zu den Pflichten als Anwender sind in der Präsentation CTACSub-Webinar 2021_german enthalten.

    Bei der Meldung ist die Zulassungsnummer des Zulassungsinhabers zu hinterlegen. Diese ist spezifisch für den Hersteller von Chromtrioxid und für die Verwendung an sich. Die Nummer ist beim Chemielieferanten zu erfragen. Des Weiteren muss eine Schlüsselfunktionalität hinterlegt werden, die die spezielle Verwendung legitimiert. Die möglichen Schlüsselfunktionalitäten sind im Dokument CTACSub Consortium Questions & Answers ab Seite 10 zu finden.
     
  • Überwachungspflicht und Berichtspflicht
    Mit der Nutzung der Zulassung werden die entsprechenden Beschichtungsunternehmen dazu verpflichtet, die geforderten Arbeitsplatz- und Umweltgrenzwerte einzuhalten und zu messen. Die Messungen müssen nach der Anmeldung erhoben werden.

    Die Hersteller von Chromtrioxid müssen bis zum 18. März 2021 die Expositionsszenarien mit den zusätzlichen Grenzwerten in die erweiterten Sicherheitsdatenblätter aufnehmen. Der Chemielieferant ist aufzufordern diese mitzuteilen, sobald eine Neufassung der Sicherheitsdatenblätter vorliegt.

    Für die Planung der Messungen in den Beschichtungsunternehmen können die (voraussichtlich) geforderten Grenzwerte bereits jetzt eingesehen werden. Die Grenzwerte werden sich aller Erwartung nach an die „good practice sheets“ halten, die bereits unter www.jonesdayreach.com veröffentlicht sind.

    Folgendes ist zu beachten: Bis zum 18. Juni 2021 sind erste Arbeitsplatzexpositionsmessungen und bis zum 18. Dezember 2021 auch Luft- und Abwassermessungen durchzuführen. Alle Ergebnisse sind bis zum 18.Dezember 2021 und dann jährlich an die ECHA zu melden.

    Auch zu den Mess- und Berichtspflichten finden Sie in der Präsentation CTACSub-Webinar 2021_german wertvolle Hinweise und Erläuterungen.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den Monaten zwischen März und Juni die Kapazitäten für derartige Arbeitsplatzmessungen knapp werden. Wir empfehlen daher, umgehend mit der Planung zu beginnen und den gesamten Themenkomplex zusammen mit dem Chemiehersteller in Angriff zu nehmen.

    Danke an unser Fördermitglied NABU-Oberflächentechnik GmbH für die Unterstützung bei dieser Mitgliederinformation. Die Präsentation wurde durch das CTACSub-Konsortium erstellt und ist als Information für die Anwender gedacht.
Brüssel

 

Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin