Mitgliederinformation 5/2021

Mitgliederinformation 5/2021

(12.03.2021)


Inhalt

1. Übersendung des VOA-Geschäftsberichts 2020/2021

2. Sonderaktion: Corona-Schnelltests

3. Corona-Impfung durch Betriebsärzte

Balken

1. Übersendung des Geschäftsberichts 2020/2021

Wir freuen uns, Ihnen heute den VOA-Geschäftsbericht 2020/2021 zukommen lassen zu können. Sie können diesen online über den folgenden Link abrufen. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Hier geht es zum VOA-Geschäftsbericht 2020/2021 ...

Auch bei Geschäftsberichten geht der Trend klar zum Digitalen. Dies entspricht zum einen dem aktuellen Bedürfnis nach schneller, nutzerfreundlicher und papierloser Information, zum anderen lässt sich digital eine noch breitere Öffentlichkeit über die vielen verschiedenen Tätigkeiten und Projekte des VOA, die mitgliederorientierten Serviceleistungen oder das umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebot unseres Verbands informieren.

Sollten Sie lieber ein gedrucktes Exemplar zum Blättern in der Hand halten, zögern Sie bitte nicht, uns dies mitzuteilen (E-Mail an pr@voa.de). Wir lassen Ihnen dann selbstverständlich ein Printexemplar zukommen.

Lassen Sie uns gemeinsam stark bleiben, kommen Sie gut durch die Krise und bleiben Sie gesund!

Geschäftsbericht

 

2. Sonderaktion: Corona-Schnelltests

Bei der Corona-Teststrategie kann ein elementarer Bestandteil die Schnellteststrategie sein. In einigen Infektionsschutzverordnungen der Bundesländer sind verpflichtende Tests vorgesehen (z. B. Sachsen).

VOA-Mitglieder profitieren von der Sonderaktion unseres befreundeten Fachverbands Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Bayern: Über das folgende Bestellformular können gegen Vorkasse Corona-Speichelschnelltests zum Preis von 4,95 € pro Stück (plus MwSt., Verpackung und Versand) bestellt werden. Die Mindestabnahme beträgt 20 Stück oder ein Vielfaches davon.

Zum Bestellformular ...

Bestellung


Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zudem die ersten Sonderzulassungen von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien, d. h. Selbsttests, zum Nachweis von SARS-CoV-2 erteilt. Acht Selbsttests wurden bislang zugelassen. Den aktuellsten Stand erfahren Sie auf der BfArM-Webseite.

Darüber hinaus gibt es im Internet Informationen zum Bezug von Schnelltests, beispielsweise auf der vbw-Plattform Corona-Schutzprodukte, die stetig aktualisiert wird. Nach Regionen sortiert können dort über die Suche Lieferanten gefunden werden.

Corona-Schutzprodukte

 

3. Corona-Impfung durch Betriebsärzte

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 11. März 2021 die neue Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Darin wird u. a. die Rolle von Betriebsärzten bei der Corona-Impfung geregelt.

Impfung


Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin