Mitgliederinformation 4/2022

Mitgliederinformation 4/2022

(17.05.2022)


Inhalt

1. Wichtiges aus der VOA-Projektgruppe „Energie"

    a) Für Ordentliche Mitglieder: Aktueller Stand zur Blitzumfrage 3/2022

    b) Einladung zur Videokonferenz am 31.05.2022

2. Novellierung des Verpackungsgesetzes: Neuerungen zum 01.07.2022

3. Energiepreisindex der vbw verzeichnet Rekordhoch im ersten Quartal 2022

4. Änderungen in der Berufskraftfahrerqualifikation

5. Erinnerung: Zimmerkontingent zur Mitgliederversammlung nur noch bis 20.05.2022 buchbar

 

Balken

1.Wichtiges aus der VOA-Projektgruppe „Energie“


a) Für Ordentliche Mitglieder: Aktueller Stand zur Blitzumfrage 3/2022

Vielen Dank für Ihre Teilnahme an unserer Blitzumfrage 3/2022 zum Thema „Windstrom für die VOA-Betriebe“. Gut 30 Mitgliedsunternehmen gaben dem VOA Rückmeldung. Die VOA-Geschäftsstelle stellte die Daten zusammen, anonymisierte sie und leitete sie zur Analyse an den möglichen Kooperationspartner weiter. Wir werden Sie zeitnah zu diesem Thema informieren.
 

b) Einladung zur Videokonferenz am 31.05.2022

In der Blitzumfrage 2/2022 zur neuen Projektgruppe „Energie“ und möglichen Themenfeldern nannten die Teilnehmer vor allem den Themenkomplex EEG-Umlage bzw. Änderung im Energieumlagegesetz (EnUG). Der VOA greift diesen Wunsch sehr gerne auf:

Torsten Reiche von EnerControl spricht in unserer Videokonferenz am Dienstag, 31. Mai 2022, von 9:00 bis 10:00 Uhr über die Hintergründe der Gesetzesänderung und informiert darüber, warum eine Antragstellung (Frist: 30. Juni 2022) wichtig ist. Selbstverständlich steht er Ihnen auch für Fragen zur Verfügung. Interessierte Mitglieder melden sich bitte mit Ihren Kontaktdaten per E-Mail (info@voa.de) zur Videokonferenz an.

Hintergrund:  Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage auf 0 ct/kWh gesetzt. Dennoch regelt § 10 des neuen EnUG, dass eine EEG-Umlage wieder erhoben werden kann, sofern die Bundeszuschüsse den Finanzierungsbedarf nicht decken.

Ein Begrenzungsbescheid für die EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung bedeutete bisher automatisch eine Begrenzung der KWKG-Umlage sowie der Offshorenetzumlage. Zu beachten ist: Unternehmen, die im Jahr 2022 keinen Antrag auf Begrenzung für das Jahr 2023 stellen, verlieren die Privilegierung für die KWKG-Umlage und Offshorenetzumlage. Bei den derzeitigen Umlagesätzen würde eine Begrenzung der beiden genannten Umlagen bei einem Jahresverbrauch von 10 Mio. kWh eine Einsparung von ca. 50.000 € bedeuten.

Wir danken unserem Fördermitglied EnerControl für die Unterstützung.

Mitglieder, die sich gerne in der neuen Projektgruppe einbringen möchten, melden sich gerne in der VOA-Geschäftsstelle, am besten per E-Mail an info@voa.de. Die Teilnahme steht allen Mitgliedern offen.

Windkraft


2. Novellierung des Verpackungsgesetzes: Neuerungen zum 01.07.2022

Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes gelten neue Pflichten: Alle Unternehmen, die mit ihren Waren Verpackungen in den Verkehr bringen, haben sich bis zum 1. Juli 2022 im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Diese Pflicht gilt unabhängig von der jeweiligen Verpackungsart für Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen genauso wie für Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, industrielle Verpackungen und pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen usw. Verstöße können geahndet werden und sogar zu einem Vertriebsverbot führen.

Damit alle betroffenen Unternehmen ihren Pflichten rechtzeitig nachkommen können, startete der neue Registrierungsprozess am 5. Mai 2022. 

Hier geht es zum Verpackungsregister LUCID ...

Weitere Informationen erteilt die VOA-Geschäftsstelle gerne auf Anfrage, am besten per E-Mail an info@voa.de.

LUCID


3. Energiepreisindex der vbw verzeichnet Rekordhoch im ersten Quartal 2022

Der Energiepreisindex der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., einer der Dachverbände des VOA, legt erneut zu und erreicht mit 212,4 Punkten im ersten Quartal 2022 ein neues Rekordhoch. Im Vergleich zum Vorjahresquartal 2021 (108,8 Punkte) stieg der Index um 95,3 Prozent.

Die in die Höhe schnellenden Energiepreise stellen eine enorme Belastung für die Wirtschaft dar. Das belegen jüngste Umfrageergebnisse der vbw: Demnach sind 75,5 Prozent der Unternehmen durch die Preissteigerung für Energie beeinträchtigt. Vor allem bei fossilen Energieträgern wie Steinkohle, Erdöl und Erdgas lässt sich die kontinuierliche Preissteigerung erkennen. 

Der Russland-Ukraine-Krieg hat die Situation noch deutlich verschärft. Die ohnehin angespannten Weltmärkte reagieren empfindlich auf die Krisensituation. Aufgrund der Abhängigkeit von russischem Erdgas warnt die vbw vor den Folgen eines Erdgas-Embargos, die zu Problemen in der gesamten Wertschöpfungskette führen.

Hier geht es zum Energiepreisindex der vbw ...

Energiepreisindex


4. Änderungen in der Berufskraftfahrerqualifikation

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) regelt u.a. die berufliche Qualifikation der Kraftfahrer bzw. Fernfahrer und die Weiterbildung der Berufskraftfahrer. Seit rund einem Jahr ersetzt der Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein. Anstelle der Schlüsselzahl dokumentiert nun eine Karte die Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland. Daten zum FQN und zu Qualifikationsmaßnahmen von Berufskraftfahrenden kann die Führerscheinstelle seit letztem Jahr über das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrt-Bundesamt abrufen.

Die AKT Akademie für Kommunalfahrzeugtechnik GmbH informiert am 21. Juni 2022 in einem Webinar darüber, was sich alles bei der Berufskraftfahrerqualifikation ändert. Weitere Informationen finden interessierte VOA-Mitgliedsunternehmen hier ...

LKW


5. Erinnerung: Zimmerkontingent zur Mitgliederversammlung nur noch bis 20.05.2022 buchbar

Wir freuen uns sehr über die zahlreichen Anmeldungen zu unserer Mitgliederversammlung und der Feier des 60. Jubiläums des VOA in München.

Das Zimmerkontingent für die VOA-Mitgliederversammlung steht nur noch bis zum 20. Mai 2022 bereit – buchen Sie rasch. Hierzu können Sie die exklusive Buchungsseite nutzen, eine E-Mail an info.munich@hilton.com senden oder sich telefonisch mit dem Kennwort „VOA“ über die Rufnummer +49 89 48040 mit dem Hotel in Verbindung setzten. Der Zimmerpreis beträgt für ein Einzelzimmer mit Frühstück 170,- Euro/Nacht und im Doppelzimmer mit Frühstück 182,- Euro/Nacht (inkl. gesetzlicher MwSt.). Die Zimmer sind über das folgende Wochenende verlängerbar (Preise auf Anfrage). Es gelten die Reservierungsbestimmungen des Hotels.

Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen und wünschen Ihnen bis dahin alles Gute!

 

München


Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin