Mitgliederinformation 10/2023
(14.12.2023)
Inhalt
1. Save the date: VOA-Mitgliederversammlung vom 12. bis 14. Juni 2024
2. Arbeitsverhältnis zum Jahreswechsel 2023/2024
3. Update Hinweisgeberschutzgesetz – Broschüren der vbw
4. Warnung des Bundeskriminalamts vor erpresserischen E-Mails
5. Gemeinsam dem Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel begegnen
6. Meldung bei Nichtprüfbarkeit
7. Abfrage der aktuellen Stammdaten
8. Für ordentliche Mitglieder: Abfrage der Beitragsgruppe für den Mitgliedsbeitrag 2024
9. Jetzt neu: vbw-Unternehmermagazin
10. Weihnachtswünsche und Betriebsurlaub der Geschäftsstelle
1. Save the Date: VOA-Mitgliederversammlung vom 12. bis 14. Juni 2024
Der VOA freut sich auf ein Wiedersehen mit seinen Mitgliedsunternehmen bei der Mitgliederversammlung im kommenden Jahr im Atlantic Hotel in Heidelberg. Merken Sie sich schon jetzt den Termin vom 12. bis 14. Juni 2024 vor.
Interessenten am Sponsorenprogramm melden sich bitte in der VOA-Geschäftsstelle, am besten per E-Mail über info@voa.de.
Weitere Termine des VOA finden Sie stets aktuell im Veranstaltungskalender auf www.voa.de.

2. Arbeitsverhältnis zum Jahreswechsel 2023/2024
Mit der Broschüre „Arbeitsverhältnis zum Jahreswechsel 2023/2024“ der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., Dachverband des VOA, erhalten VOA-Mitglieder wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit den rechtlichen Herausforderungen zum Jahreswechsel 2023/2024, etwa zum Ausfall von Arbeitszeit durch vorübergehende Betriebsschließung oder zu erforderlichen Zuschlägen für Arbeit an Feiertagen.
Weitere Broschüren und Hilfen finden Sie stets aktuell auf www.voa.de.

3. Update Hinweisgeberschutzgesetz – Broschüren der vbw
Der VOA informierte bereits in seiner Mitgliederinformation 8/2023 vom 19.09.2023 über das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das im Juli 2023 in Kraft trat. Danach haben Beschäftigungsgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten unter anderem interne Meldekanäle vorzuhalten. Die Pflicht gilt ab dem 17.12.2023.
Die FAQs der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. beschreiben, welche Regelungen das neue Gesetz beinhaltet und worauf Unternehmen konkret achten müssen. Außerdem erläutert der vbw-Leitfaden „Hinweisgeberschutzgesetz in der Praxis“ die neuen Bestimmungen und geht auf die Einführung und den Betrieb einer sogenannten „internen Meldestelle“ ein.
4. Warnung des Bundeskriminalamts vor erpresserischen E-Mails
Das Bundeskriminalamt informiert in seinem Schreiben vom 28.11.2023 über den bundesweiten Versand von E-Mails mit erpresserischem und drohendem Inhalt an Unternehmen im Kontext des Nahost-Konfliktes.
Das Schreiben steht VOA-Mitgliedern auch im Downloadbereich auf www.voa.de nach Login zur Verfügung.
5. Gemeinsam dem Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel begegnen
Der demografisch bedingte Rückgang des Erwerbspersonenpotenzials führt dazu, dass sich in vielen Branchen Fachkräfteengpässe weiter verschärfen. Gleichzeitig kommt es durch Digitalisierung und Dekarbonisierung zu Veränderungen bei der Nachfrage nach Tätigkeiten und Berufen und in Teilbereichen des Arbeitsmarkts droht Arbeitslosigkeit. Zur Fachkräftesicherung gilt es deshalb, neben der Aktivierung aller verbliebenen Erwerbspotenziale gezielt durch Qualifizierungsmaßnahmen neue Beschäftigungschancen zu schaffen.
Der VOA stellt seinen Mitgliedsunternehmen verschiedene Angebote zur Verfügung, um dem aktuellen Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken:
- Veranstaltungsreihe „Unterstützungsangebote für eine gelungene Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt“
- talentnavigator.ukraine
- Talente in Rente
- Connect. Erfolgreiches Azubi-Preboarding
6. Meldung bei Nichtprüfbarkeit
Wir bitten alle Lizenznehmer uns rechtzeitig zu informieren, wenn ihr Unternehmen nicht prüfbar ist. So kann der VOA das Prüfwesen zur Erhaltung Ihrer Lizenzen für die internationalen Qualitätszeichen QUALANOD, QUALICOAT und QUALISTRIP vorausschauend planen und unnötige Kosten für Ihr Unternehmen vermeiden.
Für das Jahr 2024 gilt aufgrund der weiterhin herausfordernden Situation folgende in Ihrem Sinne geänderte Regelung:
Betriebe haben kurzfristig, das heißt mit mindestens fünf Arbeitstagen Vorlauf (anstelle von mindestens 14 Tagen), die Möglichkeit, ihre Prüfunfähigkeit zu erklären. Als Arbeitstage gelten Montag bis Freitag. Gerne stellen wir Ihnen ein entsprechendes Meldeblatt zur Verfügung. Dieses ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Nichtprüfbarkeit im Unternehmen – letztlich spätestens so, dass die Geschäftsstelle die Prüfinstitute fristgemäß informieren kann – an die VOA-Geschäftsstelle (info@voa.de) zu mailen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Kosten für einen erfolglosen Inspektionsversuch vom Lizenznehmer zu tragen sind.

7. Abfrage der aktuellen Stammdaten
Damit wir immer die richtigen Personen erreichen, bitten wir Sie, uns die aktuellen Ansprechpartner im Unternehmen zu nennen, sollten sich diese im letzten Jahr geändert haben. Nutzen Sie dazu gerne das folgende Formular zur Stammdatenerhebung bis zum Montag, den 15. Januar 2024, und senden Sie es an info@voa.de. Vielen Dank!
Sollten sich unterjährig Ansprechpartner ändern, senden Sie uns gerne eine E-Mail.
8. Für Ordentliche Mitglieder: Abfrage der Beitragsgruppe für den Mitgliedsbeitrag 2024
Die Mitgliedsbeiträge sind für die Aktivität des Verbandes elementar, da sie dazu dienen, den satzungsgemäßen Zweck im Sinne der Mitglieder zu erfüllen. Aus diesem Grund bitten wir Sie um die Beantwortung der Beitragsgruppenabfrage bis zum Montag, den 15. Januar 2024. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an info@voa.de.
Bei der Feststellung der Beitragsgruppen ist der Umsatz des Jahres 2023 zu berücksichtigen. Insofern wir keine Rückmeldung erhalten, gehen wir von der letzten Meldung aus. Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und stehen Ihnen bei Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

9. Jetzt neu: vbw-Unternehmermagazin
Das vbw-Unternehmermagazins erscheint alle zwei Monate und richtet seinen Blick auf die Politik und die besonderen Leistungen der Wirtschaft. Die aktuelle Ausgabe können VOA-Mitglieder hier lesen bzw. herunterladen.
10. Weihnachtswünsche und Betriebsurlaub der VOA-Geschäftsstelle
Wir wünschen Ihnen, unseren Mitgliedsunternehmen, ein fröhliches Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und eine schöne Zeit mir Ihren Familien! Starten Sie gut in das neue Jahr!
Bitte beachten Sie, dass unsere Geschäftsstelle vom 22. Dezember 2023 bis 1. Januar 2024 nicht besetzt ist. Ab Dienstag, den 2. Januar 2024, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da und freuen uns, von Ihnen zu hören.
Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle
Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin