Schritt für Schritt zur Lizenz
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Das Unternehmen stellt einen verpflichtenden Antrag, eine oder mehrere Lizenzen für einzelne Anwendungsbereiche des Qualitätszeichens zu erhalten. Damit erkennt es die Spezifikationen (Specifications) sowie die Satzung und die Beitragsordnung an. Die englische Sprache bei den Spezifikationen ist verbindlich.
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Die VOA-Geschäftsstelle beauftragt ein anerkanntes, akkreditiertes, unabhängiges Prüfinstitut.
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Das beauftragte Institut führt die erste Erstprüfung durch…
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... und schickt den Prüfbericht an die VOA-Geschäftsstelle.
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Die Geschäftsstelle anonymisiert digital den Bericht und sendet ihn an den VOA-Prüfausschuss.
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Die Beurteilung des Prüfberichts geht zurück an die Geschäftsstelle.
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Diese schickt den Prüfbericht mit Votum zum Generallizenzgeber zur abschließenden Bewertung.
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Die Rückmeldung über das endgültige Prüfergebnis vom Generallizenzgeber trifft beim VOA ein.
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Wiederholung des Vorganges von Punkt Nr. 3 bis Nr. 8 für die zweite Erstprüfung durch das beauftragte unabhängige Prüfinstitut.
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Das geprüfte Unternehmen erhält von der VOA-Geschäftsstelle die Urkunde des Generallizenzgebers und wird offiziell als Lizenznehmer bei Generallizenzgeber und -nehmer geführt. Nach der Erteilung des Qualitätszeichens wird die Lizenz erneuert, wenn die Resultate von mindestens zwei Prüfungen pro Jahr den Spezifikationen entsprechen.