Sehr geehrte Mitglieder,
das Bundesarbeitsministerium hat vorgestern einen inakzeptablen Referentenentwurf zur Corona-Arbeitsschutzverordnung verschickt. Ziel des Ministeriums ist es, die Verordnung am 27.01.2021 auf den Weg zu bringen. Selbstverständlich werden wir Sie über die endgültig demokratisch verabschiedete Verordnung zeitnah informieren, jedoch bitten wir Sie, auch in Ihrem Bundesland auf mögliche Abweichungen zu achten.
Wir freuen uns, dass es auch für die Branche der Oberflächenveredelungsindustrie in Zusammenarbeit mit unserem Dachverband vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.) im Zusammenspiel mit der Politik in Bayern und Berlin gelungen ist, in der gebotenen Kürze der Zeit nachhaltige Verbesserungen an dem vorgelegten Entwurf zu erzielen. Gerne senden wir Ihnen zu Ihrer Information einen Überblick der erzielten Ergebnisse.
Obwohl es zu begrüßen ist, dass insbesondere die Industrie nicht weiter heruntergefahren wird, ist zu bemerken, dass die Branche der Oberflächenveredlungsindustrie auch viel dafür getan hat, die geschaffenen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards und die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln in der Produktion umzusetzen. Arbeitsplätze in der Branche der Oberflächenveredelung sind letztlich keine Hotspots. Das beweist die aktuelle Blitzumfrage des VOA. Darüber hinaus wird in den Unternehmen Homeoffice angeboten, wo es möglich ist, und genutzt, wenn es die Aufgaben – insbesondere im Büro – zulassen. Das Arbeitsministerium möchte nun Homeoffice mit zahlreichen bürokratischen Prüf- und Ablehnungsgründen überziehen. Leider können sich daraus bei möglichen behördlichen Überprüfungen Überschneidungs- und Rechtsunsicherheiten ergeben. Allerdings soll der Arbeitgeber Homeoffice anbieten und es dem Arbeitnehmer freigestellt sein, das Angebot anzunehmen oder nicht, letztlich mit dem Ziel eines noch weiter verbesserten Infektionsschutzes.
Die jetzt, durch die Intervention des Verbands, enthaltene Befristung der Verordnung bis 15. März 2021 macht die aktuelle Fassung des Referentenentwurfs gerade noch akzeptabel.
Sollten Sie Fragen haben, lassen Sie uns dies bitte wissen, am besten per E-Mail an info@voa.de.
Mit besten Grüßen
Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin