Mitgliederinformation 8/2022
(01.09.2022)
Inhalt
1. Projektgruppe „Energie": Einladung zur digitalen Information „Energiebeschaffungsstrategien" am 15.09.2022
2. Aktuell: Auswirkungen der Gasumlage und weitere Umlagen
3. Energiekostendämpfungsprogramm: Antragsstellung bis 30.09.2022 verlängert
4. Brandbrief des VOA an die Bundesregierung und Musterbrief für Mitgliedsunternehmen
5. Erinnerung: Exklusiv für VOA-Mitgliedsunternehmen – vbw-Webinare zur IT-Sicherheit
6. Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 31.08.2022
Am Donnerstag, 15. September 2022, von 10:00 bis 11:30 Uhr können sich interessierte Mitgliedsunternehmen in einer Videokonferenz über Energiebeschaffungsstrategien informieren. Dieses Thema nannten die VOA-Mitgliedsunternehmen bei der Blitzumfrage 2/2022 vom 30. März 2022 als zweitwichtigstes. Der VOA dankt der Projektgruppe (PG) 18 „Energie" für die Vorarbeit und insbesondere dem Fördermitglied EnerControl, die die Veranstaltung mit einem Vortrag bereichern.
Alle, die sich für die Mitarbeit in der PG „Energie“ interessieren, können sich per E-Mail (info@voa.de) in der VOA-Geschäftsstelle melden.

2. Aktuell: Auswirkungen der Gasumlage und weitere Umlagen
Am 15. August 2022 verkündete die Trading Hub Europe (THE), verantwortlich für das gesamtdeutsche Gasmarktgebiet, die Höhe der Gasbeschaffungsumlage („Gasumlage"). Sie liegt bei 2,419 Cent pro Kilowattstunde und wird ab Oktober bei allen Gaskunden erhoben. Hierüber hatten wir Sie informiert.
Neben der Gasbeschaffungsumlage kommen noch weitere Belastungen auf die Gaskunden zu (vgl. Übersicht der E.ON Energie Deutschland GmbH anbei).
Die Gasbeschaffungsumlage stellt eine erhebliche Mehrbelastung insbesondere für Unternehmen mit hohem Gasverbrauch dar. Ein Abstufungsmodell oder Ausnahmen für besonders stark betroffene Unternehmen sind bisher nicht vorgesehen. Aktuell ist es lediglich unter engen Voraussetzungen im Rahmen des Energiekostendämpfungsprogramms (siehe Punkt 3 dieser Mitgliederinformation) möglich, einen temporären Zuschuss zu den Energiekosten zu beantragen.
Die Übersicht wurde uns dankenswerterweise von der E.ON Energie Deutschland GmbH zur Verfügung gestellt. In der Übersicht bezeichnet „RLM" Verträge mit registrierender Leistungsmessung, „SLP" bezeichnet Verträge, denen das Standardlastprofil zu Grunde liegt. In der Summe ergeben sich im Gaswirtschaftsjahr (GWJ) 2023 im Vergleich zum GWJ 2022 aus dem heutigen Stand der diversen Umlagen Mehrkosten in Höhe von rund 3 ct/kWh. Bei einem Verbrauch von 10 Mio. kWh pro Jahr entspricht das dem Betrag von 300.000 Euro.
Die Übersicht der E.ON Energie Deutschland GmbH erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit.
Weitere Informationen der vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.) ...
3. Energiekostendämpfungsprogramm: Antragstellung bis 30.09.2022 verlängert
Der VOA informierte in seiner Mitgliederinformation 5/2022 vom 20.07.2022 über das Energiekostendämpfungsprogramm des Bundes. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verlängerte nun die Frist für die Antragstellung bis zum 30. September. Hierüber haben wir bereits informiert.
VOA-Mitglieder können im September noch Anträge einreichen oder Überlegungen zu Energiesparmaßnahmen anstellen. Am besten nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Energieberater auf.
Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit den Fördermitgliedern (in alphabetischer Reihenfolge) EnerControl oder TRIBICON – seit Mitte Juli ebenfalls Fördermitglied – in Verbindung zu setzen.
Neben der Fristverlängerung nimmt die BAFA u. a. folgende Änderungen vor:
- Klarstellungen zu Nachweisen (dürfen teilweise nicht älter als ein Jahr sein)
- Klarstellung zum Begriff „Geschäftsleitung“, Prokuristen sind hier nicht zu betrachten
- Zertifizierungen: gültige EMAS-Zertifizierung nun ausreichend
- Änderung zum Thema „Heizzwecke“: Erdgas, welches für die Wärmeerzeugung im Zusammenhang mit der Produktion von Gütern verbraucht wird, darf nun doch den Energiebeschaffungskosten zugerechnet werden.
- Die bisherige Regelung zur Deckelung von Energiemengen wurde verschärft und ausgeweitet. Für die Monate Juli und August wird die förderfähige Gasmenge auf 80 % des jeweiligen Monatsverbrauchs aus 2021 begrenzt, für den Monat September auf 70 %. Ganz neu ist die Ausweitung der Begrenzung auf den Stromverbrauch, hier dürfen für den Monat September ebenfalls nur 70 % des Vorjahresverbrauchs angerechnet werden. Dies zieht Änderungen in der Nachweislegung durch die Versorger nach sich.
Unternehmen, die bisher nicht die notwendige Energieintensität erreicht haben, können dies unter Nutzung der Kosten für den Erdgasbezug erneut prüfen. Beantragte und ausgezahlte Erstattungen sind auch weiterhin von den Bezugskosten abzuziehen.
Strompreisentwicklungen können Sie hier verfolgen.

4. Brandbrief des VOA an die Bundesregierung und Musterbrief für Mitgliedsunternehmen
Der VOA als Wirtschaftsverband für die Branche der Oberflächenveredelung beobachtet die Lieferunterbrechungen von Gas und die Preisentwicklung von Energie und deren Folgen mit wachsender Sorge. Um den mittelständisch geprägten Industriezweig zu stützen, ist es unabdingbar, die Versorgung mit Energie zu vernünftigen Preisen sicherzustellen. In einem Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz sowie an Wirtschaftsminister Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner macht der VOA auf die Lage der mittelständisch geprägten Oberflächenveredelungsindustrie aufmerksam, die die hohen Energiekosten kaum schultern kann.
Auch Sie können sich an den Bundestagsabgeordneten vor Ort oder an Wirtschaftsminister Robert Habeck (Adresse anbei in dem Musterbrief) wenden. Gerne erhalten Sie einen Musterbrief, der Ihnen zur Nutzung zur Verfügung steht. Bitte machen Sie davon Gebrauch und kontaktieren Sie die Politiker, um die Brisanz der Lage für die Oberflächenveredelungsindustrie zu verdeutlichen. Bitte nutzen Sie die Gelegenheit und senden Sie uns eine Kopie Ihres Schreibens zu (pr@voa.de).

5. Erinnerung: Exklusiv für VOA-Mitglieder – an die vbw-Webinare zur IT-Sicherheit
Nach einer Studie des Digitalverbands Bitkom gibt es immer mehr russische Cyberattacken auf deutsche Unternehmen, dazu gehört der Diebstahl von IT-Ausrüstung und Daten, Spionage und Sabotage, wobei der deutschen Wirtschaft ein jährlicher Schaden von rund 203 Milliarden Euro entsteht. Immerhin waren 84 Prozent der deutschen Unternehmen im vergangenen Jahr betroffen, weitere 9 Prozent gehen davon aus. Aktuell sprunghaft gestiegen sind die Angriffe aus Russland (2021: 23 Prozent, 2022: bisher 36 Prozent) und China (2021: 30 Prozent, 2022: bisher 36 Prozent).
Gerne erinnern wir an die Webinare der vbw, siehe Mitgliederinformation 7/2022 vom 19.08.2022, an denen Sie als VOA-Mitglied exklusiv kostenfrei teilnehmen können.
Weitere Informationen zu den Webinare erhalten Sie auf der VOA-Homepage. Anmeldungen senden Sie bitte per E-Mail an pr@voa.de.

6. Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 31.08.2022
Das Bundeskabinett beschloss am 31. August 2022 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung , die am 1. Oktober 2022 in Kraft treten wird. Die neue Verordnung gilt bis zum 7. April 2023.
Mit der neuen Verordnung haben Arbeitgeber nun wieder Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im Rahmen eines Hygienekonzeptes festzulegen und umzusetzen. Gegenüber dem ursprünglichen Verordnungsentwurf konnten aus Arbeitgebersicht jedoch wesentliche Verbesserungen erreicht werden.

Viele Grüße aus der VOA-Geschäftsstelle
Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin