Lizenznehmerinformation QUALICOAT 5/2020

Lizenznehmerinformation QUALICOAT 5/2020

(10.12.2020)


Inhalt

1. Information über die geänderten Verfahren nach den Sitzungen des Generallizenzgebers QUALICOAT

2. Neue Systematik zur Veröffentlichung von Update Sheets (US) und aktualisierten Spezifikationen

3. Neue Update Sheets (US14 bis US28), gültig ab 01/2021

4. Informationen zu weiteren Anträgen verschiedener Generallizenznehmerverbände

5. Neuer Generallizenznehmer in Frankreich: QUALICOAT France

6. QUALICOAT 3.0

7. Neuwahl des designierten Präsidenten des Generallizenzgeberverbands QUALICOAT

8. QUALIDECO

9. VOA-Geschäftsstelle

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1. Informationen über die geänderten Verfahren nach den Sitzungen des Generallizenzgebers QUALICOAT

Bei den in dieser Zeit digital durchgeführten Sitzungen des Generallizenzgebers QUALICOAT wurden zahlreiche Beschlüsse gefasst, über die wir Sie gerne in dieser Lizenznehmerinformation informieren möchten.

1.1 Verfahren zur Bewertung von Inspektionsergebnissen
(Procedure for Evaluating Inspection Results „P-EVA-V03“)

Eine Überschreitung des (in der anlagenspezifischen Verfahrensanweisung spezifizierten!) Schichtgewichts ist künftig eine Hauptabweichung, die zu einer Wiederholungsprüfung führt. Bisher war dies nur bei Unterschreitungen des Schichtgewichts der Fall. Zum Dokument ...

1.2 Verfahren zur Prüfung von Beschichtungsmaterialien
(Procedure for Testing and Approving Coating Materials „P-TAC-V02“)

Das neu gefasste Dokument beschreibt das gesamte Verfahren umfassend und übersichtlich mit Flow-Charts und Text.

1.3 Verfahren zur Behandlung von Widersprüchen
(
Appeals Procedure „P-AP-V02“)

Das Dokument für die Behandlung von Widersprüchen gegen jedwede Entscheidungen des Generallizenzgebers oder des Generallizenznehmers ist neu gefasst worden, um die Anforderungen, die sich aus der Akkreditierung des Generallizenzgebers QUALICOAT ergeben, zu berücksichtigen.

QUALICOAT

 

2. Neue Systematik zur Veröffentlichung von Update Sheets (US) und aktualisierten Spezifikationen

Auf Vorschlag der Working Group „Specifications“ beim Generallizenzgeber QUALICOAT wurde folgende Neuregelung (gültig ab 01/2021) beschlossen:

  • US treten nur noch zum 01.01. oder zum 01.07. eines Jahres in Kraft.
  • Die Nummerierung der US beginnt in jedem Jahr neu.
  • Alle im Laufe eines Jahres erstellten US werden zu Beginn des Folgejahres in eine „aktualisierte Version“ der Spezifikationen eingearbeitet.

Ziel: Die Anzahl der US, die neben der aktuellen Version der Spezifikationen gültig sind, soll deutlich verringert werden, um für die Lizenznehmer mehr Übersichtlichkeit zu erreichen.

Beschichten 1

 

3. Neue Update Sheets (US14 bis US28), gültig ab 01/2020

Die US sind über die VOA-Homepage abrufbar.

Die Übersetzungsgruppe QUALICOAT arbeitet bereits an der deutschen Übersetzung der aktualisierten Spezifikationen. Darin sind die nachfolgend beschriebenen US14 bis US28 ebenso wie die im Juni 2020 beschlossenen US10 bis US13 eingearbeitet. Insofern Sie Interesse haben, in der Übersetzungsgruppe mitzuarbeiten, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle per E-Mail unter info@voa.de. Wir freuen uns auf Sie!

Erläuterungen zu den US14 bis US28

Update Sheets

 

4. Informationen zu weiteren Anträgen verschiedener Generallizenznehmerverbände

​​4.1. VOA

Es wurde beantragt, dass der Generallizenzgeber QUALICOAT alle Meetings auf internationaler Ebene künftig entweder online oder mindestens „hybrid“ (d. h. als physische Veranstaltung mit der Möglichkeit der Online-Teilnahme) durchführt. Hintergrund ist zum einen die Corona Pandemie, zum anderen aber auch die Zeit- und Kostenersparnis durch digitale Veranstaltungen. Dieser Vorschlag wird weiter diskutiert.

4.2. QUALIPOL

Der polnische Generallizenznehmerverband setzt sich dafür ein, dass die gemäß den QUALICOAT-Spezifikationen geprüften Beschichtungslinien eines Betriebs einzeln auf der Lizenzurkunde erscheinen. Zur Umsetzung dieses Vorschlags wird im Jahr 2021 eine eigene Working Group gegründet.

Beschichten 2

 

5. Neuer Generallizenznehmer in Frankreich: QUALICOAT France

Der Aufnahmeantrag des neuen Generalizenznehmerverbands in Frankreich, „QUALICOAT France“, wurde angenommen. Die Organisation vertritt aktuell 26 Beschichtungsbetriebe.

Beschichten 3

 

6. „QUALICOAT 3.0“

Beim Generallizenzgeber QUALICOAT wurde vor einiger Zeit die Working Group „QUALICOAT 3.0“ gegründet. Ziel ist die Einführung einer Freigabesystematik für Aluminiumlegierungen analog zur Freigabesystematik von Lacken und Chemikalien. Die Working Group stellte nun ihre aktuellen Ergebnisse vor.

Die technischen Erkenntnisse der Working Group über die Zusammenhänge zwischen Korrosionsverhalten und Materialeigenschaften (Legierungszusammensetzung, metallografische Eigenschaften und Verhalten in der sog. anodischen Polarisation), insbesondere bei neuen Materialkompositionen beispielsweise unter Beachtung der Nachhaltigkeit und eines niedrigen „carbon foodprint“, bilden die Grundlage für neu zu entwickelnde Regelungen. Konkrete Vorschläge zur entsprechenden Ergänzung der QUALICOAT-Spezifikationen werden erarbeitet, über die selbstverständlich weiter berichtet wird.

Beschichten 4

 

7. Neuwahl des designierten Präsidenten des Generallizenzgeberverbands QUALICOAT

Beim Generallizenznehmerverband QUALICOAT wird der Präsident vom Vorstand gewählt. Nach einer zweijährigen Amtszeit stimmt der Vorstand zusätzlich über einen designierten Präsidenten ab.

In der Sitzung des Executive Committee am 25. November 2020 wurde Ivo Vermeeren zum designierten Präsidenten gewählt. Er soll dem derzeitigen QUALICOAT-Präsidenten Mohammed Panam nachfolgen. Ivo Vermeeren ist Vertreter des belgischen Generallizenznehmers im Executive Committee und soll das Amt des Präsidenten des Verbands am 1. Januar 2022 übernehmen. Darüber hinaus ist Ivo Vermeeren Präsident des europäischen Dachverbands ESTAL.

Ivo Vermeeren

 

8. QUALIDECO

Die Beschlüsse des speziell für das international gültige Qualitätszeichen QUALIDECO tätigen Gremiums wurden in der Sitzung des Executive Committee QUALICOAT bestätigt. Diese betreffen folgende US der QUALIDECO-Spezifikationen (QDC-SPEC):

  • QDC-SPEC US01: Zulassung von Pulverlieferanten und Dekorationssystemen mit Flow-Charts (Kapitel 3.2) sowie Zulassung von Pulverlacken für Sublimationsdekoration (APPENDIX VI)
  • QDC-SPEC US02: Erneuerung der Zulassung eines Pulverlacklieferanten (Kapitel 3.2.3)
  • QDC-SPEC US03: Entfall der messtechnischen Bewertung der Farbveränderung nach Freibewitterung in Florida (APPENDIX V-2)
  • QDC-SPEC US04: Erneuerung von Dekorateurlizenzen für Sublimationsverfahren (Kapitel 4.3.1 und APPENDIX V-2)
    - Durchführung der Inspektion spätestens bis Ende Juni jeden Jahres
    Regelungen zum Nachreichen von Dekorationsvarianten, die bei der Inspektion nicht verfügbar sind
  • QDC-SPEC US05: Lizensierung von Filmlieferanten (Kapitel 3.1 mit Flow-Chart)

Das QUALIDECO-Komitee hat außerdem eine Übersicht über die Ergebnisse der Freibewitterung der diversen Dekorationen und Dekorationsverfahren in Florida erstellt (Overview of QDC Florida Test Results).
 

QUALIDECO

 

9. VOA-Geschäftsstelle 

Wir möchten daran erinnern, dass die VOA-Geschäftsstelle vom 23. Dezember 2020 bis zum 6. Januar 2021 nicht besetzt ist. Ab Donnerstag, den 7. Januar 2021, sind wir gerne wieder für Sie da!

Herzlich wünschen wir Ihnen, Ihren Familien und Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches Neues Jahr.

Weihnachten

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Alexa A. Becker
Geschäftsführerin