QUALICOAT-QUALIDECO

Internationales Qualitätszeichen für die Dekoration

QUALIDECO steht für die kontrollierte und qualitätsgesicherte dekorative Oberflächenbeschichtung. QUALIDECO gehört zu dem internationalen Qualitätszeichen QUALICOAT.

Der Verband für die Oberflächenveredelung von Aluminium e. V. (VOA) ist in Deutschland der Generallizenznehmer für das internationale Qualitätszeichen QUALIDECO.
 

Vorteile einer QUALIDECO-Lizenz:

  • Unternehmen mit einer QUALIDECO-Lizenz sind Teil eines internationalen Netzwerks mit globalen Lieferketten
  • Die dekorativ beschichteten Produkte erfüllen klar definierte, international anerkannte Qualitäts- und Leistungskriterien
  • Die regelmäßige Kontrolle durch unangemeldete Inspektionen unabhängiger, akkreditierter Prüfinstitute sichert die Einhaltung der Spezifikationen (Specifications)
  • Spezifikationen, die internationalen Herausforderungen gewachsen sind und den aktuellen Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung entsprechen

Unternehmen können die QUALIDECO-Lizenz für die dekorative Oberflächenbeschichtungen wie Holz- oder Marmorimitationen nur erwerben, wenn sie nach den internationalen Spezifikationen herstellen. Die Spezifikationen beinhalten Regeln für Prozesse, Produkte und Prüfungen in Bezug auf Technologien der Sublimation und des Pulver-auf-Pulver-Verfahrens. Dazu gehören unter anderem die festgelegte Eigenkontrolle und die zweimal jährliche unangemeldete Fremdkontrolle durch unabhängige, akkreditierte Prüfinstitute. Insofern ein Unternehmen nicht prüfbar ist, erfolgt eine fristgemäße Nichtprüfbarkeitsmeldung an die Geschäftsstelle.

Dekorbeschichtende Unternehmen führen das QUALICOAT-Zeichen und nutzen einen Grundüberzug, der für QUALIDECO anerkannt ist. Damit dokumentiert QUALIDECO seine Nähe zu QUALICOAT als internationales Qualitätszeichen für beschichtete Oberflächen von Aluminium. Es dürfen im Rahmen der Lizenz nur Filme und Pulver von Lieferanten verwendet werden, die das Qualitätszeichen QUALIDECO führen.

In der Sublimierungstechnologie unterliegen Filmlieferanten der Bedingung, nur anerkanntes Überzugmaterial von lizensierten Pulverlieferanten zu nutzen, Pulverlieferanten verwenden ausschließlich anerkannte Filme von Filmlieferanten mit Lizenz.