Rückwirkende BECV-Beihilfe beantragen

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Rückwirkende BECV-Beihilfe beantragen
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Der VOA-Antrag auf nachträgliche Anerkennung der Beihilfeberechtigung nach der besonderen Ausgleichsregelung im Rahmen der BECV (BEHG-Carbon-LeakageVerordnung) konnte für die Teilsektoren 25.61.12.30 "Plastizieren von Metallen einschließlich Pulverbeschichtung" sowie 25.61.22.50 "Anodische Oxidation von Metallen" erfolgreich abgeschlossen werden. Die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung durch die Europäische Kommission liegt seit dem 28.05.2026 vor (Aktenzeichen: SA.122480 (2026/N)).

Damit ist für die VOA-Mitgliedsunternehmen nun der Weg frei, die BECV-Beihilfe rückwirkend zu beantragen. Dies gilt für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025.

Bitte beachten Sie: Die Antragsfrist für die nachträglich anerkannten Sektoren beginnt mit der Veröffentlichung der beihilferechtlichen Genehmigung im elektronischen Bundesanzeiger und endet drei Monate später. Die Veröffentlichung erfolgte am 12.06.2026.

Als zuständige Behörde bot die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) am Freitag, 12.06.2026, von 9:30 Uhr bis ca. 13:30 Uhr eine Informationsveranstaltung zur Carbon-Leakage-Kompensation im rückwirkenden Antragsverfahren an. Das Hinweispapier zur Veranstaltung finden VOA-Mitgliedsunternehmen im Mitgliederbereich auf der VOA-Homepage.

Weitere Informationen ...

Bei Fragen steht Ihnen die VOA-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.