Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Kurzarbeitergeld und zur Insolvenzanmeldung

Berlin
Beschlüsse des Koalitionsausschusses zum Kurzarbeitergeld und zur Insolvenzanmeldung
  • Am: Mi., 26.08.2020 - 10:47
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Unternehmen der Oberflächenveredelungsindustrie nutzen das Instrument der Kurzarbeit, um durch die wirtschaftlich herausfordernde Phase vor allem in Folge der Corona-Pandemie zu kommen. Am Horizont wird inzwischen von den führenden Wirtschaftsinstituten ein Aufschwung prognostiziert. Es ist zu hoffen, dass dieser dazu führt, dass die Krise insbesondere für den Automobilzuliefererbereich, die Luftfahrtindustrie und den Maschinenbau frühestens Ende des Jahres 2021 überwunden sein wird.

Um den Unternehmen zu helfen, hat der Koalitionsausschuss aktuell beschlossen, das Kurzarbeitergeld bis Ende Dezember 2021 und damit auf 24 Monate zu verlängern. Bis zumindest 30. Juni 2021 ist damit die volle Erstattung der Sozialabgaben verbunden. Das bedeutet, dass auch die Unternehmen in der Oberflächenveredelungsindustrie die Liquidität während der Kurzarbeit erhalten und Planungssicherheit haben.

Bei der derzeit aufkeimenden Hoffnung auf eine wirtschaftliche Erholung und beim Anlaufen der Geschäfte geht es um das Schaffen eines Zeithorizonts zur Reorganisation, obwohl Unternehmen auf öffentliche Hilfen warten oder die gewünschte Entwicklung greifbar nah ist, ohne die Einreichung eines Insolvenzantrags. Dies hat auch der Koalitionsausschuss erkannt und dem Anliegen der Unternehmen Rechnung getragen, in dem die Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht bis Ende des Jahres verlängert wurde. Damit verschafft er den Unternehmen wertvolle Zeit, sich weiter am Markt zu behaupten und die Folgen der Krise zu bewältigen, ohne Arbeitsplätze zu vernichten.